Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Der Verbleib der Kinder Vorname2 Nachname1, geb. am XX.XX.2019, und Vorname1 Nachname1, geb. am XX.XX.2019, bei den Pflegeeltern Vorname3 und Vorname4 Nachname2 wird angeordnet.
Dem Kindesvater wird das Sorgerecht für die Kinder Vorname2 Nachname1, geb. am XX.XX.2019, und Vorname1 Nachname1, geb. am XX.XX.2019, in dem Teilbereich Antragstellung nach dem
Im Übrigen wird die Beschwerde des Kindesvaters zurückgewiesen.
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