Die Beschwerden der Mutter und der Tochter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 2. Oktober 2008 -
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet; Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.
Der Beschwerdewert wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.
I. Die Ehe der Eltern ist durch Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 15. Dezember 2000 geschieden und der Mutter ist die alleinige Sorge für Jzzz übertragen worden.
Die Mutter war Finanzbeamtin, mittlerweile ist sie entlassen worden und bezieht Leistungen nach dem SGB II. Sie verfügt über kein eigenes Konto und lässt sich die Mittel bar auszahlen. Im Sommer 2005 hat die Mutter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt, da sie mehreren Gläubigern insgesamt ca. 100.000,- EUR schuldete. Mit Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 27. Dezember 2005 - vvvvvv - ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
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