Erste BGH-Entscheidung zur Nachlaßspaltung
Der Beschluß ist deshalb bemerkenswert und zu notieren, weil mit ihm erstmals durch den BGH eine bereits gefestigte Rechtsprechung (vgl. nachfolgend KG - 12 U 2775/94 - 17.11.1994 und LG Berlin - 87 T 160/94 - 21.11.1994, in diesem Heft [Nr. 91/95 bzw. Nr. 92/95, S. 264 ff. bzw. S. 267 ff.]) abgeschlossen wird, wonach es in Erbfällen im alten Bundesgebiet zwischen dem 1.1.1976 (Inkrafttreten des
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