FG Niedersachsen - Urteil vom 23.02.2000
3 K 612/96
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 960

Erbschaftsteuerliche Abweichung von den im Erbschein festgestellten gesetzlichen Erbteilen

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.02.2000 - Aktenzeichen 3 K 612/96

DRsp Nr. 2000/7721

Erbschaftsteuerliche Abweichung von den im Erbschein festgestellten gesetzlichen Erbteilen

Allein aus den in der Erbauseinandersetzung der Miterben begründeten Abweichungen der tatsächlichen Erwerbe von den im Erbschein festgestellten Erbquoten können bei fehlender letztwilliger Verfügung kein gewichtigen Gründe für eine vom Erbschein abweichende Ermittlung der Erbanteile abgeleitet werden.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob einem Erwerb durch Erbanfall die im Erbschein ausgewiesenen Erbquoten zu Grunde zu legen sind.