Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15.12.2016 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der leibliche, aber nicht rechtliche Vater (biologischer Vater) der 1987 geborenen Tochter. Zum Zeitpunkt der Geburt war deren Mutter mit einem anderen Mann verheiratet. Eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft des Ehemanns der Mutter erfolgte nicht.
Der Kläger schenkte seiner Tochter am 15.03.2016 einen Geldbetrag in Höhe von 30.000 € und sagte zu, etwa anfallende Schenkungsteuer zu übernehmen. In seiner Schenkungsteuererklärung beantragte er die Anwendung der Steuerklasse I.
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