OLG Saarbrücken - Beschluss vom 29.12.2011
9 WF 139/11
Normen:
RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003;
Fundstellen:
FamFR 2012, 159
FamRB 2012, 185
FamRZ 2012, 1578
FamRZ 2013, 398
NJW-RR 2012, 522
Vorinstanzen:
AG Ottweiler, vom 20.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 166/11

Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung einer Mediation im Umgangsverfahren

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2011 - Aktenzeichen 9 WF 139/11

DRsp Nr. 2012/5788

Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung einer Mediation im Umgangsverfahren

Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 RVG -VV ist auch dann verdient, wenn die Kindeseltern in einem Umgangsverfahren eine Vereinbarung über die Durchführung eines Mediationsverfahrens zwecks Aussetzung einer bereits bestehenden Umgangsregelung treffen.

Die Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ottweiler vom 20. September 2011 - 12 F 166/11 UG - wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei, die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003;

Gründe: