Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
Die von dem Antragsteller an die Antragsgegner gemäß § 104 ZPO nach dem vollstreckbaren Beschluss des Kammergerichts vom 28. Mai 2018 zu erstattenden, in den Anträgen vom 5. Juli 2017, 11. Juli 2017 und 7. Juni 2018 sowie nachstehend berechneten Kosten werden auf
2.539,46 EUR
- in Worten: zweitausendfünfhundertneununddreißig 46/100 EURO -
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Juni 2018 festgesetzt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 718,76 EUR zu tragen.
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