Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 10.10.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Menden vom 24.9.2012 teilweise abgeändert.
Auf die Erinnerung der Landeskasse vom 20.7.2012 wird die Festsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Menden vom 31.3.2012 zu Gunsten des Rechtsanwalts T dahingehend abgeändert, dass für die Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11 insgesamt nur Betrag von 693,18 € festgesetzt wird. Ein Betrag von 928,80 € ist zurückzuzahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Erinnerung und über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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