1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 25.11.2011 aufgehoben.
2. Der Beschluss vom 25.10.2011 wird dahingehend abgeändert, dass die an die Verfahrensbevollmächtigte ... aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf
1.007,93 Euro
festgesetzt wird.
I.
In dem vor dem AG Miesbach - FamG - durchgeführten Verhandlungstermin vom 28.07.2011 haben die Parteien jeweils unter Mitwirkung ihrer Rechtsanwälte eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet und diesen Verzicht wechselseitig angenommen haben. Durch Beschluss vom 28.07.2011 wurde die Ehe der Parteien geschieden. Der Antragsgegnerin war Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|