1. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wittenberg vom 13. Juni 2008, Az.: 4 F 661/07 S, abgeändert und die der Prozessbevollmächtigten aus der Staatskasse des Landes Sachsen-Anhalt zu zahlende Vergütung auf insgesamt 779,45 Euro festgesetzt.
2. Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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