1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Wittmund vom 10.08.2012 teilweise geändert.
Die dem Antragsteller-Vertreter aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung wird auf insgesamt 793,14 € festgesetzt.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
1. Die vorliegende Familiensache hatte wechselseitige Anträge der verfahrensbeteiligten Eltern auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das betroffene Kind zum Gegenstand. Der Antragstellerin ist für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihres Bevollmächtigten bewilligt worden.
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