OLG Zweibrücken - Beschluss vom 14.12.2005
2 WF 220/05
Normen:
BGB § 1626 Abs. 1 ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1 ; RVG § 2 Abs. 2 S. 1 ; RVG -VV Nr. 1000;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 637
OLGReport-Zweibrücken 2006, 242
Vorinstanzen:
AG Ludwigshafen a. Rhein, vom 16.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen F 87/05

Erfallen der Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 2 WF 220/05

DRsp Nr. 2006/30131

Erfallen der Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren

»Nach der Neuregelung der Rechtsanwaltsgebühren durch das RVG kann auch im isolierten Sorgerechtsverfahren eine Einigungsgebühr anfallen (Anschl. an OLG Zweibrücken - 5 WF 96/05 - 07.10.2005).«

Normenkette:

BGB § 1626 Abs. 1 ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1 ; RVG § 2 Abs. 2 S. 1 ; RVG -VV Nr. 1000;

Gründe:

I.

Die Ehe der Beteiligten zu 1) und zu 2) wurde mit Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 11. November 2003 geschieden. Der gemeinsame Sohn, geb. am ..., verblieb im Einverständnis des Vaters im Haushalt seiner Mutter; eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts erfolgte anlässlich der Scheidung der Eltern nicht.

Nachdem es hinsichtlich der vorschulischen Erziehung des Sohnes J. zu Unstimmigkeiten zwischen den Eltern gekommen war, beantragte die Mutter mit Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 15. Februar 2005, ihr die Alleinsorge für J. zu übertragen; hilfsweise begehrte sie die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie die Sorge im schulischen Bereich.

Der Vater beantragte seinerseits am 18. März 2005 zu Protokoll beim Amtsgericht - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein, ihm die Alleinsorge für J. zu übertragen.