Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 23.03.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach - Familiengericht - vom 12.03.2009 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 20.02.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach - Rechtspflegerin - vom 13.02.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf EUR 810,99 festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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