Der Verfahrenswert für die Vereinbarung vom 3. Juli 2013 wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
2.Auf die sofortige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Grünstadt vom 3.12.2013 wird wie folgt geändert:
Die von dem Antragsgegner an seinen Verfahrensbevollmächtigten zu zahlende gesetzliche Vergütung wird auf insgesamt 689,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten hieraus seit 17. Oktober 2013 festgesetzt.
3.Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
4.Von der Erhebung gerichtlicher Gebühren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
5.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 224,91 EUR festgesetzt.
6.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Verfahrensgegenstand ist die Kostenfestsetzung im Umgangsverfahren.
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