OLG Hamm - Beschluss vom 25.07.2014
6 WF 35/14
Normen:
VV- RVG Nr. 1000, 1003;
Vorinstanzen:
AG Dortmund, vom 12.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 108 F 976/13

Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2014 - Aktenzeichen 6 WF 35/14

DRsp Nr. 2014/15281

Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 07.01.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 12.12.2013 aufgehoben.

Die Erinnerung des Beteiligten zu 2) vom 24.10.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht- vom 16.10.2013 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

VV- RVG Nr. 1000, 1003;

Gründe

I.