1. Der Wert für die im Anhörungstermin am 26. August 2014 zwischen den Kindeseltern geschlossene Vereinbarung wird in amtswegiger Änderung der amtsgerichtlichen Entscheidung auf 1.500 € festgesetzt.
2. Auf die Beschwerde der Landeskasse und unter deren Zurückweisung im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 17. Juni 2014 teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Auf die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten wird unter deren Zurückweisung im Übrigen die Festsetzung der von der Landeskasse an den Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter zu zahlenden Vergütung dahin geändert, daß diese auf 711,03 € festgesetzt wird.
3. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 56 Abs. 2 Satz 2 RVG); Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 Satz 3 ).
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