Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der die Kosten des EA-Verfahrens betreffende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Z... vom 13. November 2014 dahingehend abgeändert, dass die der Kanzlei der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung für die erste Instanz auf
935,94 €
festgesetzt wird.
Das in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Rechtsmittel der Antragstellerin führt in der Sache zum erstrebten Erfolg.
II. III.
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