Die Beschwerde der Antragstellerin vom 05.09.2016 gegen den am 05.07.2016 erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 367 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin ist gemäß §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig. Hierbei handelt es sich um das gemäß § 56 Abs. 1 RVG zutreffende Rechtsmittel gegen den Festsetzungsbeschluss vom 05.07.2016. Der Wert des Beschwerdegegenstandes überschreitet zweihundert Euro. Das Amtsgericht hat die Beschwerde daneben aber auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage im Beschluss vom 29.08.2016 zugelassen.
Sie ist form- und fristgerecht eingelegt, bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg.
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