Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwäbisch Hall - Familiengericht - vom 10.01.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die den Rechtsanwälten aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung für das Beschwerdeverfahren wird auf 978,78 € festgesetzt.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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