Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 10. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Der Senat hat im vorliegenden Verfahren den ursprünglich auf den 16. Februar 2012 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung durch seinen Beschluss vom 8. Februar 2012 aufgehoben. Zugleich hat er darauf hingewiesen, dass er gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG beabsichtige, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und den Beteiligten nachgelassen, auf neues Vorbringen zu den im Nachgang zur Verfügung des Berichterstatters vom 6. Januar 2012 zu den Akten gereichten Schriftsätzen bis zum 23. Februar 2012 zu erwidern.
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