OLG Bamberg - Beschluss vom 06.07.2017
2 WF 188/17
Normen:
RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003; BGB § 779;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 375
NJW 2017, 10
Vorinstanzen:
AG Kulmbach, vom 13.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 3/17

Erfallen einer Einigungsgebühr aufgrund des Abschlusses einer Umgangsvereinbarung

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.07.2017 - Aktenzeichen 2 WF 188/17

DRsp Nr. 2018/26

Erfallen einer Einigungsgebühr aufgrund des Abschlusses einer Umgangsvereinbarung

1. Die Frage, ob mit einer Einigung ein Verfahren unmittelbar vollumfänglich abgeschlossen wird, ist für die Frage der Vergütungsansprüche in Bezug auf die zustandegekommene Vereinbarung genauso unbeachtlich wie der Umstand, ob ein Vergleich iSd § 779 BGB vorliegt, der ein gegenseitiges Nachgeben fordert. 2. Die Einigungsgebühr entsteht nur dann nicht, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch ausschließlich zum Inhalt hat.

Tenor

Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kulmbach vom 13.06.2017 (1 F 3/17) wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003; BGB § 779;

Gründe

I.