OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.06.2016
7 WF 33/16
Normen:
RVG -VV Nr. 1003; BGB § 1684;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 393
Vorinstanzen:
AG Marburg, vom 13.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 72 F 1035/14

Erfallen einer weiteren Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.06.2016 - Aktenzeichen 7 WF 33/16

DRsp Nr. 2017/3853

Erfallen einer weiteren Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

Ist in einem Umgangsverfahren bereits eine Einigungsgebühr für einen Zwischenvergleich erfallen, so kann in dem selben Umgangsverfahren keine weitere Einigungsgebühr entstehen.

Tenor

Die Beschwerde der Bevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marburg vom 13.04.2016 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1003; BGB § 1684;

Gründe

Die im eigenen Namen der Bevollmächtigten der Antragstellerin eingelegte Beschwerde ist gemäß §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet.