1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 13.07.2018 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Zossen zurückverwiesen, das über den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entscheiden soll.
1. Die minderjährige Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren.
Sie beansprucht vom Antragsgegner, ihrem Vater, rückständigen und laufenden Mindestunterhalt.
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