Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Völklingen vom 14. Juli 2011 - 8 F 160/11 VKH2 - aufgehoben und wird dem Antragsgegner gemäß seinem Antrag vom 27. Juni 2011 für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt, bewilligt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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