OLG Saarbrücken - Beschluss vom 15.12.2011
9 WF 113/11
Normen:
ZPO § 114 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 1157
Vorinstanzen:
AG Völklingen - 8 F 160/11 VKH2 - 14.7.2011,

Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung in einem Sorgerechtsverfahren

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.12.2011 - Aktenzeichen 9 WF 113/11

DRsp Nr. 2012/5787

Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung in einem Sorgerechtsverfahren

Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO) in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Sorgerechtsverfahren ist grundsätzlich bereits dann gegeben, wenn das Familiengericht aufgrund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und ggf. eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Völklingen vom 14. Juli 2011 - 8 F 160/11 VKH2 - aufgehoben und wird dem Antragsgegner gemäß seinem Antrag vom 27. Juni 2011 für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt, bewilligt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1;

Gründe: