Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 10.03.2008 aufgehoben und dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K., H. bewilligt. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwaltes.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§127 Abs. 4 ZPO).
Die Parteien sind türkische Staatsangehörige. Sie haben am 31.07.1996 vor dem Standesbeamten des Ortes B. /Türkei geheiratet.
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