Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 25.11.2002 abgeändert.
Den Antragstellerinnen wird im Rahmen der ihnen bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwalt Dr. ..., ..., für das Genehmigungsverfahren beigeordnet.
Die sofortige Beschwerde ist begründet.
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