I. Mit Beschluß vom 23.6.1992 führte das Amtsgericht eine am 27.5.1991 angeordnete Pflegschaft als Betreuung fort und verlängerte sie. Die Aufgabenkreise wurden erweitert. Zu den Aufgaben des Betreuers sollten künftig die Sorge für die Gesundheit des Betroffenen, die Aufenthaltsbestimmung und die Vermögenssorge gehören.
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