Die Beschwerde der Verfahrensbeiständin gegen den am 21. April 2011 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Varel vom 18. April 2011 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000,00 €.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|