1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 25.07.2011 - 61 VI 764/08 - aufgehoben.
2. Das Amtsgericht wird angewiesen, den gemeinschaftlichen Erbschein vom 27.11.2009 einzuziehen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 70.000,00 EUR.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die am 14.10.2008 in Berlin-###### verstorbene Erblasserin wurde von ihrem Ehemann, dem Beteiligten zu 3) sowie ihren sieben Kindern, u.a. dem Beteiligte zu 1), beerbt.
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