OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.05.2009
9 WF 45/09
Normen:
BGB § 1379;
Fundstellen:
FamRB 2009, 366
NJW-RR 2010, 85
OLGReport-Saarbrücken 2009, 864
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, 21 F 58/09 GÜ vom 27.03.2009,

Erfüllung eines Auskunftsbegehrens bei fehlender Kenntnis

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.05.2009 - Aktenzeichen 9 WF 45/09

DRsp Nr. 2009/23594

Erfüllung eines Auskunftsbegehrens bei fehlender Kenntnis

Die gemäß § 1379 BGB geschuldete Auskunft ist durch die Erklärung, über die von dem Auskunftsverlangen erfassten Umstände mangels Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntniserlangung keine Auskunft erteilen zu können, erteilt.

Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 27. März 2009 - 21 F 58/09 GÜ - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1379;

Gründe:

I.

Die zwischen der Antragstellerin und dem Erblasser am . Juni 1967 geschlossene Ehe, aus der die inzwischen volljährigen Kinder T. und U. hervorgegangen sind, wurde nach Zustellung des Scheidungsantrages an die Antragstellerin am 12. Juni 2007 durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 17. Dezember 2007 rechtskräftig geschieden.

Der Erblasser, der am 20. März 2008 verstorben ist, setzte zu seinen testamentarischen Alleinerben seine Tochter T. und deren Sohn H., die Antragsgegner zu 1. und 2., ein. Ein Ausgleich des Zugewinns hat noch nicht stattgefunden.