Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 5. Oktober 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Der 1937 geborene Betroffene leidet unter einer Verhaltenssucht (Spielsucht) auf dem Boden eines Frontalhirnsyndroms, infolge derer er sich in der Vergangenheit hoch verschuldet hat.
Seit Juni 2014 war die Beteiligte zu 1 zur Berufsbetreuerin für den Betroffenen bestellt, zuletzt mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten". Für die Vermögenssorge war ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
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