BVerfG - Beschluss vom 20.04.2016
1 BvR 2405/14
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; BGB § 826; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 1139
Vorinstanzen:
BGH, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen VI ZR 538/12

Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

BVerfG, Beschluss vom 20.04.2016 - Aktenzeichen 1 BvR 2405/14

DRsp Nr. 2016/9609

Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Abweisung der Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils wegen Titelmissbrauchs; Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer auf effektiven Rechtsschutz

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; BGB § 826; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Beschwerdeführer wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung ihrer Klage auf Herausgabe eines Vaterschaftsfeststellungsurteils, durch welches zugunsten des Beklagten zu 2) des hiesigen Ausgangsverfahrens die Vaterschaft des Herrn D. (im Folgenden: Erblasser) festgestellt wurde.

1. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist die Witwe des 2008 verstorbenen Erblassers. Die Beschwerdeführer zu 2), 3) und 4) sind dessen eheliche Kinder. Durch Testament aus dem Jahr 2004 hatte der Erblasser die Beschwerdeführer zu seinen Alleinerben bestimmt. Die Beklagte zu 1) des hiesigen Ausgangsverfahrens ist die Mutter des Beklagten zu 2).