I.
Gegenstand des weiteren Beschwerdeverfahrens ist der der Berufsbetreuerin für die Vergütungsfestsetzung zustehende Stundensatz. Sie ist für die Betreute in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- die Sorge für die Gesundheit
- die Aufenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung
- die Vermögenssorge
- die Behörden-, Post-, Renten-, Versicherungs-, Pflegegeld- und Wohnungsangelegenheiten.
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