OLG Dresden - Beschluss vom 01.06.1999
20 WF 258/99
Normen:
ZPO § 577 § 648 § 652 ;
Fundstellen:
FuR 2000, 135
OLGR-Dresden 2000, 339

Erklärung des Unterhaltsverpflichteten zu Teilleistungen bei Geltendmachung völliger Leistungsunfähigkeit

OLG Dresden, Beschluss vom 01.06.1999 - Aktenzeichen 20 WF 258/99

DRsp Nr. 2005/14386

Erklärung des Unterhaltsverpflichteten zu Teilleistungen bei Geltendmachung völliger Leistungsunfähigkeit

»Im Rahmen der sofortigen Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren bedarf es bei der Geltendmachung völliger Leistungsunfähigkeit keiner Erklärung des Antragsgegners gemäß § 648 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Normenkette:

ZPO § 577 § 648 § 652 ;
Fundstellen
FuR 2000, 135
OLGR-Dresden 2000, 339