1. Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 31.07.2017 in den Ziffern 1. - 8. abgeändert und festgestellt, dass sich der Antrag auf Erlass einer Gewaltschutzanordnung erledigt hat.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
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