AG Cottbus, vom 02.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 159/05
Erledigung der Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2006 - Aktenzeichen 9 WF 402/06
DRsp Nr. 2008/12913
Erledigung der Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung
»Beschwert sich die Staatskasse gegen eine zunächst ratenfrei bewilligte Prozesskostenhilfe und hilft das Gericht der Beschwerde entweder durch die Anordnung geringerer Ratenzahlungen oder durch Auferlegung einer Zahlung aus dem Vermögen ab, so wird die Beschwerde hierdurch unzulässig.«