FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.01.2003
13 K 101/99
Normen:
BGB § 1612 ; EStG (1996) § 33a Abs. 1 S. 1, 5 ;

Erleichterte Anforderungen an den Nachweis von Unterhaltszahlungen an im Kosovo lebende, zur politisch unterdrückten Volksgruppe der Albaner gehörende Angehörige; Einkommensteuer 1996

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2003 - Aktenzeichen 13 K 101/99

DRsp Nr. 2003/17236

Erleichterte Anforderungen an den Nachweis von Unterhaltszahlungen an im Kosovo lebende, zur politisch unterdrückten Volksgruppe der Albaner gehörende Angehörige; Einkommensteuer 1996

1. Für die Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen an die im Kosovo lebende Mutter, eine Albanerin, war es für das Streitjahr 1996 angesichts der politischen Verhältnisse im Kosovo -Verdrängung der albanischen Mehrheit aus dem öffentlichen Leben- nicht geboten, amtliche Bescheinigungen in der sonst vorgesehenen Form für den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Unterhaltszahlungen und der Unterhaltsbedürftigkeit zu verlangen (hier: Anerkennung von zwei Geldübergaben durch einen Verwandten aufgrund Zeugeneinvernahme).2. Der Unterhaltsbegriff in § 33a Abs. 1 EStG betrifft nur typische Unterhaltsaufwendungen, so vor allem für Wohnung, Ernährung und Kleidung des Unterhaltenen, setzt aber anders als der Unterhaltsbegriff im BGB keine laufenden Zahlungen des Unterhaltsverpflichteten voraus. Der Steuerabzug ist also auch bei unregelmäßigen (z.B. ein- oder zweimaligen Leistungen im Jahr) Zahlungen möglich.

Normenkette:

BGB § 1612 ; EStG (1996) § 33a Abs. 1 S. 1, 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die im Streitjahr im Kosovo lebende, verwitwete Mutter des Klägers.