1. Die Beschwerde der Umgangspflegerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Familiengericht - vom 22.10.2018, Az.:
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 2.000,00 €.
I.
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