OLG Düsseldorf - Beschluss vom 25.07.2002
25 Wx 96/01
Normen:
BGB § 1835a Abs. 1 S. 1, Abs. 3 § 1908i Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1590

Ermittlung der Mittellosigkeit eines unter Betreuung stehenden volljährigen Kindes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2002 - Aktenzeichen 25 Wx 96/01

DRsp Nr. 2004/15025

Ermittlung der Mittellosigkeit eines unter Betreuung stehenden volljährigen Kindes

»Bei der Prüfung der Mittellosigkeit eines unter Betreuung stehenden volljährigen Kindes bleiben Unterhaltsansprüche gegen den Elternteil unberücksichtigt, der mit dem anderen zum Betreuer bestellten Elternteil und mit dem Kind in Haushaltsgemeinschaft zusammen lebt.«

Normenkette:

BGB § 1835a Abs. 1 S. 1, Abs. 3 § 1908i Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1590