OLG Hamm - Urteil vom 10.10.1996
4 UF 346/96
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 § 1610 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 310
NJWE-FER 1997, 77

Ermittlung des Einkommens eines Selbständigen; Höhe des Vorsorgeunterhalts; Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichem Einkommen

OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1996 - Aktenzeichen 4 UF 346/96

DRsp Nr. 1997/4396

Ermittlung des Einkommens eines Selbständigen; Höhe des Vorsorgeunterhalts; Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichem Einkommen

1. Das Einkommen eines Selbständigen (hier: eines Arztes) kann ausnahmsweise nach dem wirtschaftlichen Ergebnis nur eines Geschäftsjahres ermittelt werden, wenn die Anlaufphase der Praxis abgeschlossen und eine stabile Aufwärtsentwicklung eingetreten ist.2. Ist das unterhaltsberechtigte Kind über den sorgeberechtigten Elternteil gegen Krankheit versichert, dann schuldet der Barunterhaltspflichtige auch dann nicht die Kosten einer weiteren privaten Krankenversicherung oder einer Krankenhaustagegeldversicherung, wenn das Kind dauerhaft krank ist (hier: Diabetes).