wird auf die Beschwerde der Beklagten unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 11.11.2008 teilweise abgeändert;
der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin G. in M. ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie sich mit ihrem Klageabweisungsantrag gegen die Abänderungsklage des Klägers betreffend einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 200 € seit dem 01.07.2008 wendet.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 1/2 ermäßigt.
I.
Der am 22.12.1942 geborene Kläger und die am 14.08.1940 geborene Beklagte haben am 28.08.1968 geheiratet. Die Trennung der Parteien erfolgte im März 1996; seit April 2002 sind die Parteien rechtskräftig geschieden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|