Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 10.03.2016 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 21.04.2016 - 229 F 74/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B, E, bewilligt.
Die Beschwerde des Antragstellers, mit welcher er sich gegen die amtsgerichtlich festgesetzte Ratenhöhe von 210,00 € wendet, ist zulässig und begründet.
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