I. Die Klägerin verlangt vom Beklagten Trennungsunterhalt, wobei im Berufungsrechtszug noch die Zeit ab Januar 1999 bis zur Rechtskraft der Scheidung streitig ist.
Der am ... 1963 geborene Beklagte und die am ... 1965 geborene Klägerin haben am ...1990 geheiratet. Am ... 1991 wurde die gemeinsame Tochter L... geboren.
Die Parteien leben seit April 1998 voneinander getrennt. In der Zeit von März bis August 1999 und dann wieder von Januar 2000 bis Juli 2003 lebte die gemeinsame Tochter L... der Parteien beim Beklagten. Seit August 2003 ist sie wieder im Haushalt der Klägerin. Der Beklagte ist auch Vater der am ....2002 geborenen M... W..., die in seinem Haushalt lebt.
Die Klägerin war bis einschließlich Juni 2001 als Angestellte bei der B... beschäftigt. Seit 1.7.2001 ist sie arbeitslos.
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