Die Parteien sind seit Juni 1996 getrennt lebende Eheleute. Die Klägerin nimmt den Beklagten für die Zeit ab 1.2.1997 auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Der Beklagte hat regelmäßige Zahlungen (einschließlich Kindesunterhalt) an die Klägerin geleistet und in der mündlichen Verhandlung vom 3.2.1999 einen Unterhaltsbetrag von monatlich 2.665 DM für die Zeit ab November 1997 anerkannt. Das Amtsgericht hat am selben Tag ein entsprechendes Teilanerkenntnisurteil erlassen und dem darüber hinausgehenden Begehren der Klägerin durch das angefochtene (Schluss-) Urteil teilweise stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihren erstinstanzlichen Antrag in vollem Umfang weiter verfolgt. Der Beklagte hat sich ihrem Rechtsmittel in Bezug auf die Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils angeschlossen.
Die Rechtsmittel sind in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; in der Sache führen beide weitgehend zum Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|