OLG Koblenz - Urteil vom 15.05.2000
13 UF 667/99
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2000, 557
Vorinstanzen:
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 209/97

Ermittlung des Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen

OLG Koblenz, Urteil vom 15.05.2000 - Aktenzeichen 13 UF 667/99

DRsp Nr. 2000/8896

Ermittlung des Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen

»Ermittlung des der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legenden Einkommens bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen und Vermögensbildung während der Ehe.«

Normenkette:

BGB § 1361 ;

Entscheidungsgründe:

Die Parteien sind seit Juni 1996 getrennt lebende Eheleute. Die Klägerin nimmt den Beklagten für die Zeit ab 1.2.1997 auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Der Beklagte hat regelmäßige Zahlungen (einschließlich Kindesunterhalt) an die Klägerin geleistet und in der mündlichen Verhandlung vom 3.2.1999 einen Unterhaltsbetrag von monatlich 2.665 DM für die Zeit ab November 1997 anerkannt. Das Amtsgericht hat am selben Tag ein entsprechendes Teilanerkenntnisurteil erlassen und dem darüber hinausgehenden Begehren der Klägerin durch das angefochtene (Schluss-) Urteil teilweise stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihren erstinstanzlichen Antrag in vollem Umfang weiter verfolgt. Der Beklagte hat sich ihrem Rechtsmittel in Bezug auf die Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils angeschlossen.

Die Rechtsmittel sind in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; in der Sache führen beide weitgehend zum Erfolg.