Auf den am 07.02.2004 zugestellten Antrag des Ehemannes hat das Amtsgericht durch das angefochtene Urteil die am 07.05.1986 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und zwischen ihnen den Versorgungsausgleich in der Weise durchgeführt, daß es vom Rentenkonto des Ehemannes bei der Beteiligten zu 2) dynamische Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 12,92 auf das Rentenkonto der Ehefrau bei der Beteiligten zu 2) übertragen und im übrigen den Parteien den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten hat.
Gegen das ihr am 02.03.2005 zugestellte Urteil hat die Beteiligte zu 1) rechtzeitig am 08.03.2005 Beschwerde eingelegt. Sie rügt, daß das Amtsgericht wegen der vom Ehemann bei ihr erworbenen Versorgungsanwartschaften zu Unrecht den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich angeordnet habe.
Das gemäß §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|