1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 08.10.1997 - 45 F 63/97 unter der Ziffer 3 wie folgt abgeändert:
Zu Lasten der Versorgung des Antragsgegners bei der B.-Versorgungskammer - Apothekerversorgung - Versicherungs-Nr. W ... werden auf dem Versicherungskonto der Antragstellerin Nr. 6... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 221,08 DM (113,04 Euro), bezogen auf den 31.03.1997, begründet.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
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