Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 6.3.2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin rückständigen Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2014 bis Januar 2015 in Höhe von 22.536 € (16.329 € Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt und 6.207 € Altersvorsorgeunterhalt) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.1.2015 zu zahlen.
Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragsgegnerin Trennungsunterhalt in folgender Höhe zu zahlen:
monatlich 2.099 € (1.685 € Elementarunterhalt und 414 € Altersvorsorgeunterhalt) von Februar 2015 bis Dezember 2016 und
monatlich 1.820 € (1.472 € Elementarunterhalt und 348 € Altersvorsorgeunterhalt) ab Januar 2017.
Im Übrigen werden die Beschwerde der Antragstellerin und ihr Zahlungsantrag zurückgewiesen.
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