BayObLG - Beschluß vom 23.09.1997
1Z BR 113/97
Normen:
BGB § 1632 Abs. 1, Abs. 4, § 1666 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 450
FuR 1998, 63
Vorinstanzen:
LG Ansbach, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 714/96
AG Ansbach, - Vorinstanzaktenzeichen X 31/95

Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über Anspruch auf Herausgabe eines Kindes - Beweiswürdigung bei Beeinflussung des Kindes durch Pflegeltern

BayObLG, Beschluß vom 23.09.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 113/97

DRsp Nr. 1997/9361

Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über Anspruch auf Herausgabe eines Kindes - Beweiswürdigung bei Beeinflussung des Kindes durch Pflegeltern

»1. Zum Umfang der Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über den Anspruch des Vaters auf Herausgabe des Kindes.2. Steht fest, daß ein 8-jähriges Kind von den Pflegeeltern beeinflußt wird, kommt seiner Äußerung, bei den Pflegeeltern bleiben zu wollen, regelmäßig kein maßgebliche Bedeutung für eine Verbleibensanordnung zu.«

Normenkette:

BGB § 1632 Abs. 1, Abs. 4, § 1666 Abs. 1 ;

Gründe:

I.