BayObLG - Beschluß vom 23.03.1998
1Z BR 157/97
Normen:
BGB § 2358, § 2247 ; FGG § 12, § 15, § 27 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 332
Vorinstanzen:
LG Amberg, - Vorinstanzaktenzeichen 32 T 145/96
AG Amberg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 VI 10/95

Ermittlungspflicht und Beweiswürdigung bei begründeten Zweifeln an der Echtheit eines privatschriftlichen Testaments

BayObLG, Beschluß vom 23.03.1998 - Aktenzeichen 1Z BR 157/97

DRsp Nr. 1998/8104

Ermittlungspflicht und Beweiswürdigung bei begründeten Zweifeln an der Echtheit eines privatschriftlichen Testaments

»1. Zur Ermittlungspflicht und zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung bei begründeten Zweifeln an der Echtheit eines privatschriftlichen Testaments, wenn nur einer von vier Schriftsachverständigen eine Fälschung bejaht und das Beschwerdegericht sich dem anschließt.2. Liegen zur selben Beweisfrage mehrere widersprechende Gutachten vor, so muß sich das Tatsachengericht der Mehrheitsmeinung der Gutachter nicht anschließen.«

Normenkette:

BGB § 2358, § 2247 ; FGG § 12, § 15, § 27 ;

Gründe:

I. Der 1944 geborene Erblasser ist 1994 verstorben. Er war zweimal rechtskräftig geschieden. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind seine Kinder; der Beteiligte zu 1 ist aus der ersten, der Beteiligte zu 2 aus der zweiten Ehe hervorgegangen. Mit der Beteiligten zu 3 hatte der Erblasser mehrere Jahre in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt, bis er im Frühjahr 1994 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem Sparguthaben.