I. Der 1944 geborene Erblasser ist 1994 verstorben. Er war zweimal rechtskräftig geschieden. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind seine Kinder; der Beteiligte zu 1 ist aus der ersten, der Beteiligte zu 2 aus der zweiten Ehe hervorgegangen. Mit der Beteiligten zu 3 hatte der Erblasser mehrere Jahre in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt, bis er im Frühjahr 1994 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem Sparguthaben.
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