Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 7. März 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
I.
Der Betroffene, der unter anderem an einer paranoiden Schizophrenie leidet, wendet sich gegen die Genehmigung seiner geschlossenen Unterbringung.
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